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Tierhalterhaftpflicht
Ob kleiner Fiffi oder großer Wachhund, ob Pferd oder Kuh – wenn Sie Tierhalter sind, müssen Sie die Schäden die durch das Tier entstehen können, absichern.
Der Fiffi beißt vielleicht nicht so schädigend wie der Wachhund, doch was passiert, wenn er sich losreißt, auf die Strasse läuft und ein Autofahrer verursacht dadurch einen Unfall?
Ihr Pferd tut bestimmt keiner Menschenseele vorsätzlich etwas Böses an, doch wie verhält es sich mit der Haftung, wenn es den Weidezaun durchbricht und in Nachbars Garten „aufräumt“?
Mitversichert gelten in der Hundehalterhaftpflicht die Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden . Diese kann in drei verschiedenen Höhen abgeschlossen werden.
Darüber hinaus gelten beispielsweise die Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von sechs Monaten automatisch mitversichert. Und Hundeschlittenrennen sind ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten.
In der Tierhalterhaftpflicht für Pferde gilt die Teilnahme an Turnieren und Pferderennen ebenso Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes, Fohlen der versicherten Stute bis zu 12 Monaten sofern im Besitz des Versicherungsnehmers und das Risiko aus privaten Kutschfahrten.
Sie möchten ein Angebot? Kontaktieren Sie uns – wir übermitteln Ihnen gern ein passendes Deckungskonzept.
