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Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden verantwortungsvollen Menschen ein Muss – denn laut BGB § 823 sind alle Bürger zum unbegrenztem Ersatz aller Schäden, die sie anderen zufügen, verpflichtet. Allein die private Haftpflichtversicherung schützt Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen und ist oftmals von existenzieller Wichtigkeit.
Sie können zwischen eine normalen Privathaftpflicht oder einer solchen, die auch den Fall absichert, dass Sie geschädigt wurden und der Schädiger keine Haftpflichtversicherung besitz….was leider immer noch vorkommt.
Wer ist alles versichert?
Die private Haftpflichtversicherung sichert Singles oder die ganze Familie, d. h. den Versicherungsnehmer, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten/ - in, die minderjährigen Kinder bzw. Kinder bis max. 26 Jahre, die sich noch in der Erstausbildung oder im Studium befinden, ab.
Natürlich können Sie auch hier kombinieren mit z.B. einer
-Tierhalterhaftpflichtversicherung
-Gewässerschadenhaftpflicht etc
Leistungsbereiche der privaten Haftpflichtversicherung
Folgende Bereiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung miteingeschlossen:
Pauschale Deckungssummen für
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Darüber hinaus umfassen Haftpflichtversicherungen meist viele Deckungserweiterungen oder können entsprechend aufgestockt werden
z.B.
- Schlüsselrisiko
- Allmählichkeitsschäden
- Mietsachschäden an Immobilien u.v.m.
Was wird nicht versichert
Nicht versichert sind Schäden, die man selbst erleidet oder anderen vorsätzlich zufügt. Weiterhin können gepachtete oder geliehene Sachen sowie Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstehen nicht mit im Leistungskatalog eingeschlossen werden.
Bitte lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen.
